Steuervorteil beim Goldkauf
Der Goldkauf hat einen richtigen Steuervorteil: Goldmünzen und Goldbarren sind von der Mehrwertsteuer befreit und außerdem von der Abgeltungssteuer, wenn der Käufer sie mehr als ein Jahr hält. Goldkäufer müssen allerdings bei Edelmetallhändlern meist vier bis sieben Prozent Agio (Aufschlag) auf den aktuellen Goldpreis zahlen. Ein Aufpreis ist auch auf Goldmünzen und Goldbarren jeder Größe fällig, die Anleger bei Bankfilialen und der Sparkasse erwerben können. Dazu kommt das Diebstahlrisiko, wenn das Edelmetall zu Hause gebunkert werden soll.
Viele Anleger greifen daher auch gerne zu börsengehandelten Rohstoffzertifikaten, die einen Lieferanspruch auf das Gold hinter dem Zertifikat verbriefen – obwohl hier die Abgeltungssteuer mit einem Satz von 25 Prozent (Plus Soli + evtl. Kirchensteuer) zu Buche schlägt. Fachleute nennen die Produkte Exchange Traded Commodities, kurz ETCs. Ein solches börsengehandeltes Wertpapier in der rechtlichen Form einer Inhaberschuldverschreibung ist Xetra Gold der Deutschen Börse Commodities. Der Anleger kann kleinere Mengen Xetra Gold in recht engen Spannen zum tatsächlichen Goldpreis jederzeit über Xetra ordern. Überdies können sich Investoren das Gold zur Hausbank liefern lassen. Das lohnt nur bei größeren Mengen, da etwa Transport und Versicherung eines Kilos ein Prozent des Warenwerts kosten.
Anders konstruiert ist der Schweizer Gold-Indexfonds ZKB Gold ETF der Züricher Kantonalbank. Das von diesem Fonds gekaufte Gold ist ein Sondervermögen. Fällt die Fondsgesellschaft aus, ist das Gold ohne Abzüge für die Besitzer der Fondsanteile bestimmt. Das Papier wird nur an der Schweizer Börse SWX gehandelt.
Papiere mit Gold-Lieferanspruch
| Name | ISIN | Kosten p.a. in % | Gold pro Anteil | Währung |
| Xetra Gold | DE000A0S9GB0 | 0,36 | 1 Gramm | Euro |
| ZKB Gold ETF | CH0024391002 | 0,40 | 100 Gramm | Franken |


