Wie wird der Goldkauf besteuert?

Der Goldkauf unterliegt im Steuerrecht gewissen Besonderheiten, die wir im heutigen Artikel genauer beleuchten wollen. Sowohl beim Goldkauf, als auch beim Goldverkauf gibt es steuerrechtlich einige wichtige Dinge zu beachten! Auch unterscheidet sich der Goldkauf hierin beispielsweise vom Silberkauf.

Aus steuerlicher Sicht ist der Goldkauf für Anleger durchaus interessant. Denn Goldbarren und Goldmünzen aus Feingold (Anlagegold) sind beim Kauf von der Mehrwertsteuer befreit. Dies gilt für alle EU-Mitgliedsländer. Achtung Ausnahme:

Sammlermünzen, die vor dem 19. Jahrhundert geprägt wurden, fallen nicht unter diese Regelung!

Zudem müssen Goldmünzen im jeweiligen Land als gesetzliches Zahlungsmittel akzeptiert sein, um von der Mehrwertsteuer-Befreiung zu profitieren.

Goldverkauf und Steuern

Auch beim Goldverkauf gilt es einige Dinge aus steuerrechtlicher Sicht zu beachten. Wer sein physisches Anlagegold (Anlagemünzen und/oder Anlagebarren) nach 1 Jahr Haltedauer verkauft, muss auf den Erlös keine Steuern bezahlen. Wer jedoch vor diesem Ende der Spekulationsfrist sein Gold verkauft, versteuert den Gewinn nach seinem persönlichen Einkommenssteuersatz.

Silber und Steuern

Theoretisch schlägt der Silberkauf mit vollen 19 Prozent Mehrwertsteuer zu Buche. In der Praxis jedoch greift die sogenannte Differenzbesteuerung, die deutlich günstiger für den Käufer ausfällt.

Goldpapiere (physisch hinterlegt)

Beim Handel mit Goldpapieren gibt es zwei wesentliche Unterscheidungen zu treffen: Solange sie mindestens zu 95 Prozent mit physischem Gold hinterlegt sind und der Inhaber sich das Gold jederzeit physisch ausliefern lassen kann, fallen ebenfalls keine Steuern an wie beim physischen Gold. Diese Regelung gilt beispielsweise für Xetra-Gold und Euwax-Gold II. Für alle anderen Spekulationen auf den Goldpreis wie zum Beispiel mit Zertifikaten, CFDs oder Futures, die lediglich an der Preisentwicklung des Goldes partizipieren, fällt die sogenannte Abgeltungssteuer an. Diese beläuft sich unabhängig von der Haltedauer auf 25 Prozent plus 5,5 Soli und ggf. Kirchensteuer.

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